Teilnahmebedingungen, Aussteller, Workshops,  Haftungshinweise & AGB

1. Veranstaltungsort

Kulturhaus
Kurhausweg 13
77740 Bad Peterstal-Griesbach

2. Veranstaltungstermin

22. -23. Juni 2024

Sollten wir durch Umstände, die nicht in unserer eigenen Verantwortung liegen, die Veranstaltung nicht durchführen können oder sollte es nicht genügend Teilnehmer-/innen geben, behalten wir uns vor, diese abzusagen. In diesem Fall wird der bereits geleistete Betrag des Tickets oder Ausstellerplatzes in voller Höhe zurückerstattet. Schadensersatzleistungen werden durch den Veranstalter nicht gewährt.

3. Öffnungszeiten

22. -23. Juni 2024 von 10 Uhr bis 20 Uhr. Die Öffnungszeiten sind für die Aussteller verbindlich.

4. Rückerstattung von Teilnehmerbeiträgen
Es erfolgt keine Rückerstattung des Tickets. Tickets sind kostenfrei übertragbar.

5. Teilnahmebedingungen am Lemuria Festival
Die Leistungsfähigkeit der Teilnehmer muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Veranstaltung nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Wir als Veranstaltungsleiter können im Vorfeld oder während der Veranstaltung jederzeit Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen, wenn sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen. Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Veranstaltung in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen der Veranstaltungsleiter nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen). Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des Könnens eines Teilnehmers rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises. 

Jeder Teilnehmer ist für sich selbst und sein Handeln verantwortlich. Wir gehen davon aus, dass die Teilnehmer sich über eventuelle Auswirkungen energetischer Arbeiten bewusst sind und übernehmen für alle physischen und psychischen Reaktionen keine Verantwortung! Es obliegt der Teilnehmer, vor dem Event selbst zu prüfen ob eine Teilnahme mit der jeweiligen physischen und psychischen Verfassung vereinbar ist. Die Teilnahme am Event und den Workshops erfolgt in Eigenverantwortung. Wir verpflichten uns bei der Vorbereitung und Durchführung des Festivals unser Bestes zu tun, damit alles sehr gut und reibungslos verläuft. Sollten wir durch Umstände, die nicht in unserer eigenen Verantwortung liegen, die Veranstaltung nicht durchführen können behalten wir uns vor, diese abzusagen. In diesem Fall wird der Betrag für das Ticket in voller Höhe zurückerstattet. 

Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt, Heilpratiker oder Psychotherapeuten. Laut der aktuellen Rechtssprechung ist geistig-spirituelles Heilen ausdrücklich keine medizinische Behandlung, sondern der Seelsorge mit dem Ziel der Aktivierung der Selbstheilungskräfte zuzuordnen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keinerlei Diagnosen erstellen. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob das Lemuria Festival für Sie geeignet ist, dann suchen Sie bitte das Gespräch mit Ihrem Psychologen, Arzt oder Heilpraktiker um das abzuklären. Jeder Teilnehmer ist diesbezüglich für sich selbst verantwortlich. Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Veranstaltung zu prüfen ob eine Teilnahme mit der jeweiligen physischen und psychischen Verfassung vereinbar ist. Die Teilnahme erfolgt in Eigenverantwortung.

3. Haftung und Versicherung
Die Teilnahme und das Betreten des Veranstaltungsgeländes geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung. Jegliche Haftung der Künstler und der Veranstalter ist damit ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachbeschädigungen die der Teilnehmerin/Ausstellerin oder Dritten während, vor oder nach der Veranstaltung entstehen. Für Schäden an Eigentum oder Abhandenkommen von z.B. Jacken, Mäntel, Taschen usw. wird seitens der Künstler und der Veranstaltungsleitung keine Haftung übernommen. 

Die Veranstalter haften nicht für Absagen oder Ereignisse durch höhere Gewalt. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Künstler, die Veranstaltungsleiter oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der Schaden abgedeckt ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der veranstaltende Kursleiter oder der Veranstaltungsleiter die Verletzung einer wesentlichen, sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Pflicht (Kardinalpflicht) vorgeworfen werden kann oder wenn ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des veranstaltenden Kursleiters oder des Veranstaltungsleiters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der veranstaltenden Sektion oder des Veranstaltungsleiters beruht. 

Eltern haften in vollem Umfang für ihre Kinder.

Während des gesamten Festivals stehen uns zur Sicherheit Ersthelfer, das Rote Kreuz sowie die Feuerwehr zur Verfügung. Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung besteht.

4. Foto- und Filmaufnahmen
Mit der Teilnahme am Festival erklärt sich jeder Besucher bereit, dass Fotoaufnahmen und eventuelle Filmaufnahmen von ihm angefertigt werden. Diese können später von uns für Werbezwecke veröffentlicht werden.

5. Datenschutz
Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten, um Ihre Bestellung durchführen zu können, eine möglichst gute Benutzererfahrung auf dieser Website zu ermöglichen und für weitere Zwecke, die in unserer Datenschutzerklärung beschrieben sind.

6. Warenanlieferungen

Die notwendigen Warenlieferungen müssen bis spätestens eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung beendet sein. Fahrzeuge haben dann das Gelände zu verlassen. Parkplätze für Besucher und Aussteller sind in begrenzter Anzahl vorhanden.

7. Aufbauzeiten

Die Aufbauzeiten werden zusammen mit dem Standplan 4 Wochen vor dem Event aktualisiert übermittelt.

8. Abbauzeiten

Sind gemäß Vertrag einzuhalten.

9. Anmeldung

Der Antrag auf Zulassung, zu der Veranstaltung, erfolgt durch Einsendung des ausgefüllten und rechtsverbindlichen, unterzeichneten Anmeldeformulars. Nur die aufgelisteten Waren dürfen nach Zulassung durch den Veranstalter bei der Veranstaltung angeboten und verkauft werden. Die allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten nach Unterschrift auf dem Anmeldeformular als rechtsverbindlich anerkannt.

10. Zulassung

Die Entscheidung über die Zulassung von Ausstellern und Ausstellungsgegenständen trifft der Veranstalter, nach seinem Ermessen, nach dem Ablauf der angegebenen Anmeldefrist. Die Zulassung wird mit einer Teilnahmebestätigung schriftlich bestätigt. Die erteilte Zulassung wird mit einer schriftlichen Teilnahmebestätigung und Ausstellerausweises bestätigt. Die erteilte Zulassung ist nicht auf Dritte übertragbar. Sie gilt ausschließlich für den zugelassenen Aussteller(-in) und die zugelassenen Produkte.

11. Gastronomische Angebote

Das gastronomische Angebot wird durch den Veranstalter organisiert. Aus Gründen der Lebensmittelüberwachungsvorschriften ist der Verkauf von Lebensmitteln untersagt. Der Verkauf von abgepackten Lebensmitteln ist im Vorfeld mit dem Veranstalter zu klären.

12. Zahlungsbedingungen

Die Standmiete ist in voller Höhe, 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Die fristgerechte Bezahlung ist Voraussetzung für die Zulassung des Ausstellerplatzes/Standplatzes bzw. Workshopanbieters. Die Rechnung wird nach Eingang und Prüfung der Anmeldung verschickt.

13. Rücktritt des Ausstellers und Workshopleiter

Wird dem Aussteller oder Workshopleiter, nach erfolgter Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter ein Rücktritt vom Vertrag zugestanden, trägt der Aussteller oder Workshopleiter bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % der vereinbarten Stand-/Platzmiete. Ein späterer Rücktritt verpflichtet zur Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages.

14. Untervermietung

Eine Untervermietung der Ausstellungsfläche ganz oder teilweise ist nicht zulässig. Beabsichtigen mehrere Aussteller einen Standplatz gemeinsam anzumieten, so haben alle Beteiligten beim Veranstalter einen Antrag auf Zulassung zu erstellen. Es muss ein Hauptaussteller benannt werden.

15. Platzzuteilung

Die Platzzuteilung wird nach unserem Konzept vorgenommen, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Etwaige in der Bewerbung geäußerten Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können allerdings nicht gewährleistet werden.

16. Standgestaltung

Der Stand muss in seiner Gestaltung dem Gesamtkonzept der Veranstaltung entsprechen. Die Gestaltung sollte den Sicherheitsbestimmungen entsprechen, sowie stilvoll und ansprechend sein.

17. Reinigung, Abbau und Rückgabe Ausstellerplatz

Für eventuelle Beschädigungen der zur Verfügung gestellten Ausstellungsfläche haftet der Aussteller in vollem Umfang. Die Ausstellungsfläche ist in dem Zustand in dem sie übernommen wurde zurückzugeben. Der Veranstalter trägt für die allgemeine Reinigung der Ausstellungsfläche Sorge. Die Reinigung seiner Standfläche und die Beseitigung des anfallenden Mülls übernimmt jeder Aussteller selbst. Anfallender Müll ist an jedem Tag der Veranstaltung ordnungsgemäß zu entsorgen. Gegen eine Aufwandspauschale ist der Veranstalter bei der Entsorgung behilflich. Nach dem für den Abbau festgesetzten Termin nicht entfernte Stände, Ausstellungsgegenstände, Müll, etc. werden vom Veranstalter auf Kosten des Ausstellers entfernt.

18. Abbau und Rückgabe Workshopplatz

Für eventuelle Beschädigungen der zur Verfügung gestellten Workshopfläche haftet der Workshopleiter in vollem Umfang. Die Workshopfläche, sowie die zur Verfügung getellte Technik, ist in dem Zustand in dem sie übernommen wurde zurückzugeben. Nach dem Workshoptermin werden nicht entfernte Gegenstände, Müll, etc. vom Veranstalter auf Kosten des Workshopleiters entfernt.

19. Haftung und Gewährleistung

Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für seine Mitarbeiter und eigenes Auswahl- und Überwachungsverschulden. Ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die durch Feuer, Explosion, Gewaltanschläge, Unwetter oder andere Formen von höherer Gewalt oder durch Diebstahl, Einbruch, Versagen von Versorgungsanlagen und ähnliche Ursachen entstehen. Der Aussteller erbringt den Nachweis einer entsprechenden Aussteller-/ bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Verstoß oder Nichteinhaltung erlischt die Zulassung mit sofortiger Wirkung.

20. Organisatorisches

Jeder Aussteller und Workshopleiter ist für sich selbst und sein Handeln verantwortlich. Für Schäden an Eigentum wird seitens der Veranstalter keine Haftung übernommen. Für eventuelle Auswirkungen wie z.B. Heilprozesse bei den Workshopteilnehmer übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Wir gehen davon aus, dass die Teilnehmer sich über eventuelle Auswirkungen energetischer Arbeiten bewusst sind und nehmen für alle physischen und psychischen Reaktionen keine Verantwortung! Es obliegt der Teilnehmer, vor dem Event und Workshop selbst zu prüfen und zu entscheiden, ob eine Teilnahme mit der jeweiligen physischen und psychischen Verfassung vereinbar ist. Wir gehen davon aus, dass der Teilnehmer Kenntnis davon hat, dass es nach energetischen Arbeiten Heilreaktionen geben kann. Die Teilnahme am Event und den Workshops erfolgt in Eigenverantwortung. Wir geben bei der Vorbereitung und Durchführung unserer Veranstaltung unser Bestes, damit alles sehr gut und reibungslos verläuft.